Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterin der FDP-Bundestagsfraktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; AbgG § 54 Abs. 7
Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterin der FDP-Bundestagsfraktion
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Befristung von Arbeitsverträgen nicht-wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Parlamentsfraktion unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 17.12.2014 - 55 Ca 19229/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 355/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - 7 Sa 388/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97
Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
1.Für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Fraktion kann der Befristungsgrund "Eigenart der Tätigkeit" nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG nicht herangezogen werden (im Anschluss an BAG vom 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 - 323).Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters trägt dem verfassungsrechtlich verbürgten Teilhaberecht der Fraktionen und ihrer Mitglieder Rechnung (BAG v.26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - aaO.;LAG Berlin-Brandenburg v. 24.09.2014 - 24 Sa 525/14, 24 Sa 594/14).).
Für nicht-wissenschaftliche Fraktionsmitarbeiter im Büro- und Verwaltungsbereich kann der Befristungsgrund "Eigenart der Tätigkeit" daher nicht herangezogen werden (BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - aaO.;… ErfK/Müller-Glöge TzBfG § 14 Rn. 48;… Laux/Schlachter/Schlachter TzBfG § 14 Rn. 61:).
Die Ungewissheit über den Fortbestand der Fraktion oder die jeweilige Fraktionsgröße rechtfertigt aber nach den obigen Grundsätzen die Befristung des Arbeitsvertrages eines Fraktionsmitarbeiters nicht (BAG v. 26.08.1998 - 7 AZR 450/97- aaO.).
- BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
2.2.2.2.1 Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/12 - AP Nr. 110 zu § 14 TzBfG mwN).Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/12 aaO.).
Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens oder einer Behörde zu unterscheiden (BAG vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/12 - aaO.).
Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (std. Rspr. vgl. BAG vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/12 - aaO.).
- BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04
Zweckbefristung - Schriftform
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, ungewiss ist jedoch der Zeitpunkt, zu dem das Ereignis eintreten wird (vgl. etwa BAG v. 21.12.2005 - 7 AZR 541/04 - AP Nr. 18 zu § 14 TzBfG ).Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (vgl. etwa BAG v. 21.12.2005 - 7 AZR 541/04 - aaO.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14
Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Dazu hat die 24. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg in dem den Parteien bekannten Urteil vom 24.09.2014 - 24 Sa 525/14; 24 Sa 594/14 zu einer identischen Vertragsklausel folgendes ausgeführt: "Der Annahme einer Zeitbefristung steht nicht entgegen, dass in dem Arbeitsvertrag das konkrete kalendermäßige Beendigungsdatum nicht genannt ist.Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters trägt dem verfassungsrechtlich verbürgten Teilhaberecht der Fraktionen und ihrer Mitglieder Rechnung (…BAG v.26.08.1998 - 7 AZR 450/97 - aaO.;LAG Berlin-Brandenburg v. 24.09.2014 - 24 Sa 525/14, 24 Sa 594/14).).
- EuGH, 13.05.2015 - C-392/13
Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Diese Frage dürfte allerdings nach der Entscheidung des EuGH vom 13.05.2015 (Rabal Canas C-392/13) zu verneinen sein. - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Die Vertretungsmacht ist unverzüglich iSv. § 174 Satz 1, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB zu rügen (vgl. BAG vom 13.12.2012 - 6 AZR 608/11 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 23). - BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 -, BAGE 138, 242 -252). - BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93
Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Die Beklagte, die für das Vorliegen eines Sachgrundes nach allgemeinen zivilprozessualen Regelungen darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG 12.10.1994 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 165), legt nicht näher dar, dass die Klägerin damit betraut war, die Fraktion fachlich zu beraten und bei der politischen Bewertung zu unterstützen. - BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 85/07
Befristeter Arbeitsvertrag - Fremdsprachenlektor
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 7 Sa 388/15
Voraussetzung einer Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist es, dass die jeweilige Tätigkeit Eigenarten aufweist, aus denen sich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers ergeben kann, statt einem unbefristeten lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (BAG v. 16.04.2008 - 7 AZR 85/07 - AP Nr. 44 zu § 14 TzBfG ).